Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BVG erklärt staatliches Sportwettenmonopol für grundgesetzwidrig
webpirat
09.09.2010, 08:46
Wohl alle Interessierte werden es mitbekommen haben:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag in einem Musterverfahren das staatliche Monopol auf Sportwetten in seiner bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter.
Das Urteil ist heute Thema in allen großen Zeitungen und Magazinen, einfach mal gurgeln.
Recht interessant ist, was das Manager Magazin online dazu schreibt:
Startschuss für private Anbieter (http://www.manager-magazin.de/unternehmen/it/0,2828,408292,00.html)
Ein Auszug daraus:
... Im internationalen Vergleich liege Deutschland mit rund 40 Euro
Wetteinsatz pro Kopf und Jahr weit hinter Österreich, Frankreich, Italien
und England, wo pro Kopf und Jahr zwischen 120 und 750 Euro bei
Sportwetten aufs Spiel gesetzt werden.
Insgesamt wurden auf dem deutschen Wettmarkt im Jahr 2005 nach
Angaben des Fachverbandes "Sucht e.V." rund 30 Milliarden Euro
umgesetzt, davon zwei Milliarden Euro für Sportwetten. Der größte Anteil
im Wettmarkt entfalle mit rund 35 Prozent auf Spielbanken, gefolgt vom
Lotto-Toto-Block (25 Prozent) und Geldspielautomaten (20 Prozent).
Sportwetten, die einen Anteil von rund sieben Prozent des Wettmarkts
ausmachen, würden sich zu 75 Prozent auf privaten Anbietern und zu
22 Prozent auf Oddset aufteilen. Marktbeobachter kalkulieren mittlerweile
jedoch mit weit höheren Umsätzen, da Umsätze in erheblichem Umfang
über das Internet im Ausland oder über nicht lizenzierte Anbieter getätigt
werden. Der Gesamtumsatz könnte auf diese Weise bereits die Marke von
50 Milliarden Euro überschritten haben. ...
Befremdlich ist, dass hier Zahlen aus 2005 präsentiert werden. Gibt's keine neueren?
Diese Zahlen sind heute, 5 Jahre später, doch reine Makulatur.
:pirat: wettpirat
Ossy1722
09.09.2010, 10:43
apa/red meldet:
EU kippt Österreichs Glücksspielmonopol:
Konzession für Casinos Austria 'rechtswidrig'
Heimische Vorschriften verstoßen gegen Unionsrecht
Deutscher Engelmann gab Anstoß zum EU-Verfahren
http://dc-campus.net/articles/1036/img/277239_i.jpg?1284022772
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelungen zum österreichische Glücksspielmonopol gekippt. Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, "verstoßen gegen das Unionsrecht".
Konkret heißt es in dem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil des EuGH, dass die "Vergabe der Konzessionen an Casinos Austria nicht im Einklang" mit EU-Recht steht. Kritisiert wird, dass bei der Konzessionsvergabe "keine Ausschreibung stattgefunden" hat.
Ausgelöst hat das Verfahren des EuGH der Deutsche Ernst Engelmann, der im März 2007 vom Bezirksgericht Linz wegen Betriebs zweier illegaler Spielcasinos in Linz und Schärding zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt wurde. Engelmann legte beim Landesgericht Linz Berufung ein, das dann den EuGH anrief. Die Linzer Richter hatten nämlich Bedenken, ob die österreichischen Vorschriften über Glücksspiele mit EU-Recht vereinbar sind.
Generanwalt Mazak befand schließlich im Februar 2010, dass die Gesetzespassage, wonach der Casinobetrieb ausschließlich Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich erlaubt ist, gegen die Niederlassungsfreiheit der EU verstößt. Dass sämtliche Glücksspiel-und Spielbankkonzessionen auf Basis einer Regelung erteilt werden, die Bewerber aus dem EU-Ausland von der Ausschreibung ausgeschlossen hat, widerspricht nach Ansicht Mazaks dem freien Dienstleistungsverkehr.
Wie die Vergabe der 2012 bzw. 2015 auslaufenden Spielbank- und Lotterielizenzen, die derzeit alle in Händen der Casinos Austria bzw. der Lotterien sind, in Hinkunft erfolgt, ist aber immer noch nicht ganz klar. Im Gesetz heißt es jetzt, dass die Konzessionserteilung "nach vorheriger öffentlicher und transparenter Interessentensuche durch den Bundesminister für Finanzen" erfolgt, wobei sich auch Interessenten bewerben dürfen, die ihren Sitz im EU-Ausland haben.
(apa/red)
9.9.2010 10:59
Und es geht weiter. Es tut sich was. Wer mal im Urlaub in Österreich war, weiß, die können unsere Programme frei empfangen. Und Fußball wird soundso übertragen.
Exklusivvermarktung von TV-Fußball-Rechten gekippt
Luxemburg (dpa) - Die Exklusivvermarktung von Fernsehrechten im Profifußball muss geändert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen.
http://images.ui-portal.de/images/588/13832588,pd=1,h=300,w=620.jpg Die TV-Rechte-Vermarktung im europäischen Fußball wurde durch ein Gerichtsurteil gekippt. © dpa (http://images.ui-portal.de/images/588/13832588,pd=1,mxw=720,mxh=528.jpg)
Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU (Rechtssachen C-403/08 und C-429/08).
Hintergrund des Falls ist ein Streit der englischen Premier League mit der Pub-Besitzerin Karen Murphy. Die Wirtin aus Portsmouth hatte in ihrer Kneipe Fußball im Pay-TV gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland. Daraufhin wurde sie von der englischen Fußballliga verklagt. Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.
In dem Grundsatzurteil geht es auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien. Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützten Werke. In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsste.
http://handbl.ivwbox.de/cgi-bin/ivw/CP/unt_it-_79?r=http%3A//www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/britische-wirtin-siegt-gegen-bezahlsender/4683596.html&d=63625.23755517972
http://s0.2mdn.net/3197166/1x1_Transparent.png http://ds.serving-sys.com/BurstingRes//Site-2744/Type-0/865425b7-29b0-44c5-9ec8-ceac71cc9f0c.gif <img style="display: block; margin: 0pt; padding: 0pt; width: 0pt;" height="0" width="0">
http://s0.2mdn.net/viewad/817-grey.gif (http://ad.de.doubleclick.net/click;h=v8/3b96/0/0/%2a/r;44306;0-0;0;59370253;933-120/600;0/0/0;;%7Eaopt=2/1/8c/0;%7Esscs=%3f)
(http://www.handelsblatt.com/unternehmen/jobturbo/)
Handelsblatt (http://www.handelsblatt.com/)
<form novalidate="novalidate" class="hcf-search" accept-charset="UTF-8" name="globalsearch" id="globalsearch" method="post" action="/suche/"></form>Fußball-Übertragungen Britische Wirtin siegt gegen Bezahlsender
04.10.2011, 10:00 Uhr, aktualisiert 11:40 Uhr
Eine britische Wirtin zog gegen die großen Fußballligen und Bezahlsender Euroopas vor Gericht und bekam Recht. Das stellt die Fernsehvermarktung der europäischen Fußballligen auf den Kopf.
(http://ad.de.doubleclick.net/click%3Bh%3Dv8/3b96/3/0/%2a/h%3B235439054%3B0-0%3B2%3B59370253%3B4307-300/250%3B42155208/42172995/1%3B%3B%7Eaopt%3D2/1/8c/0%3B%7Esscs%3D%3fhttp://googleads.g.doubleclick.net/aclk?sa=l&ai=BFiquyNWKTq69AYbC8AOh4aHQDtCLuNcC-JbD2z7AjbcB0I4qEAEYASCLyLAUKAM4AFDc_-8xYJWSnoKwB6AB8IXh1wOyARR3d3cuaGFuZGVsc2JsYXR0LmNv bboBCjUxMHgxODBfanPIAQHaAWhodHRwOi8vd3d3LmhhbmRlbH NibGF0dC5jb20vdW50ZXJuZWhtZW4vaXQtbWVkaWVuL2JyaXRp c2NoZS13aXJ0aW4tc2llZ3QtZ2VnZW4tYmV6YWhsc2VuZGVyLz Q2ODM1OTYuaHRtbKkCi4Y4kTostj7IArDxoiioAwHoA_UD6AOx A-gD5wLoAxn1AwAAAEA&num=1&sig=AOD64_0eAX8kkN5HmKTalBRl5A_jiTI-Iw&client=ca-pub-8267828640657276&adurl=http://45.xg4ken.com/media/redir.php%3Fprof%3D3793%26camp%3D31499%26affcode%3 Dcr16786%26cid%3D16737135328%7C2630697%7Cbezahlsen der%26mType%3D%26networkType%3Dcontent%26url%5B%5D %3Dhttp%253A%252F%252Fwww.sky.de%252Fweb%252Fcms%2 52Fde%252Fabonnieren-paket-info.jsp%253Fwkz%253DWSAGC5)
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http://handelsblatt.met.vgwort.de/na/8bceaf829f67436598effe241bb67214http://www.handelsblatt.com/images/wwcup-final-us-reacts-soccer/4683632/2.jpg?format=format3Auch ohne die "korrekten" Rechte wollen britische Kneipenbesitzer gern Fußballfans etwas bieten. Quelle: dapd
Luxemburg/DüsseldorfBezahlsender wie Sky & Co müssen sich zukünftig mit neuer Konkurrenz auseinandersetzen. Heute hat der Europäische Gerichtshof die exklusiv Vermarktung von Fußballübertragungen gekippt, die bislang national geregelt war.
Künftig dürfen die Pay-TV-Sender ihre Decoder europaweit vertreiben. Somit bekommt Sky Deutschland bald aus ganz Europa Konkurrenz, denn sowohl Privatpersonen als auch Gastronomen können künftig wählen, ob Sie die Bundesliga von Sky Deutschland beziehen oder günstigere Anbieter aus dem Ausland wählen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Idee der sparsamen Wirtin Karen Murphy aus dem britischen Portsmouth. Sie strahlte 2007 die Premier League in ihrer Kneipe nicht mehr über den englischen Pay-TV-Sender BSkyB aus, sondern zeigte die Spiele mit Hilfe eines griechischen Decoders des Bezahlsenders Nova. Den Kommentar ließ sie aus dem britischen Radio laufen, so dass auch die Kneipenbesucher mit der Lösung glücklich waren.
Das sparte Murphy rund 5200 Euro pro Saison. "Kleine Kneipen wie meine können sich BSkyB einfach nicht leisten", sagte sie der Lokalzeitung "Portsmouth Today". Allerdings kam die englische Fußballliga der Wirtin auf die Schliche und verklagte sie. Dagegen wehrte sie sich an höchster Stelle und bekam recht. Der EuGH zu ihren Gunsten.
Die Luxemburger Richter sahen den europäischen Binnenmarkt dadurch verletzt. Juliane Kokott, EuGH-Generalanwältin, hatte bereits im Vorfeld gemahnt, dass vor allem die Dienstleistungsfreiheit durch die nationalen Exklusivitätsrechte eingeschränkt werde. Diese Sicht teilten auch die Luxemburger Richter. Die Verwendung ausländischer Decoderkarten zu untersagen, verstößt gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das
Wettbewerbsrecht der EU, urteilten sie.
Seite 2: Folgen für deutsche "Kneipengucker" (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/britische-wirtin-siegt-gegen-bezahlsender/4683596.html?p4683596=2)
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