mondfahrer
12.11.2008, 21:20
HU :wavey2: HU
@ ALLE !
Nicht zu fassen !
DER SPIEGEL hat eine dreiste Falschmeldung über Blondie´s Fall in die Welt gesetzt, obwohl Blondie´s Fall hier im DC-Forum zwei Jahre lang mitverfolgt wurde und am Schluss sogar das Urteil veröffenlicht wurde über diese an einer Roulettespielerin begangene juristische Grausamkeit.
Alle, die diesen hochinteressanten Thread gelesen haben, wissen es :
Blondie wurde wegen OC-Zockens strafrechtlich verurteilt .
In der Urteilsformel des AG Coburg ist das ohne jedes WENN und ABER schwarz auf weiss zu lesen !
Einige, die sich wirklich dafür interessierten, werden sich auch daran erinnern, dass sich das verurteilende Gericht nicht auf eine zutreffende Rechtsnorm berufen konnte, sondern dass mit diesem Urteil "etwas faul" war.
Und nun der Hammer :
Obwohl JEDER, der es möchte, schwarz auf weiss nachlesen kann, dass Blondie wegen OC-Zockens verurteilt wurde, wissen SPIEGEL-Leser WENIGER !
( Dieses "Nachrichten"-magazin wirbt für sich mit dem Spruch "SPIEGEL-Leser wissen mehr...)
Die Recherche des SPIEGEL war offenbar so mangelhaft - wenn man nicht unterstellen will, dass DER SPIEGEL absichtlich zu Manipulationszwecken wider besseres Wissen eine Falschmeldung verbreiten wollte - dass er entgegen dem Inhalt der völlig eindeutigen Urteilesformel im Urteil des Amtsgerichts Coburg, auf seiner HP wortwörtlich folgendes behauptete :
Zitat DER SPIEGEL :
In einem der wenigen bekannten Online-Glücksspielfälle, die vor einem deutschen Gericht landeten, wurde die Angeklagte gar nicht wegen des Glücksspielparagraphen verurteilt, sondern wegen versuchten Betrugs beim Erschleichen von Krediten zur Finanzierung ihrer Spielsucht. Interessantes Detail: Die Angeklagte soll 40.000 Dollar in Online-Kasinos erspielt und mehr als 120.000 Dollar verloren haben, wie die " Neue Presse Coburg" im vorigen Oktober berichtete. Soviel zum Schutz vor Spielsucht per Glücksspielmonopol.
(Zitat-Ende)
"Neue Presse Coburg" wurde in diesem Text verlinkt, so dass man die Falschmeldung des Provinzblattes "Neue Presse Coburg" erhält , das unzutreffenderweise über Blondies Fall das Gerücht in die Welt gesetzt hatte, Blondie sei arbeitslos und Hartz IV Empfängerin gewesen.
Statt dass DER SPIEGEL den schmutzigen Justiz-Skandal aufdeckt und erforscht warum der Richter Blondie willkürlich, d.h. ohne nachvollziehbare gesetzliche Legitimation strafrechtlich wegen angeblich verbotenen OC-Zockens verurteilte, setzt er eine zum Himmel stinkende Falschmeldung in die Welt, die jeder , der es möchte buchstäblich online SEHEN kann !
Wir erinnern uns : Als Blondie verurteilt wurde gab es den neuen Staatsvertrag, der das OC-Spiel "in Deutschland" regelt , noch nicht. Tausende zockten, weil niemand erkennen konnte, warum ohne Existenz einer greifenden Rechtsnorm
virtuelles Spiel im Ausland verboten sein sollte. Der Richter in Coburg wählte sich also gleichermassen selbst zum virtuellen Gesetzgeber, d.h. obwohl sich der reale Gesetzgeber zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht entschieden hatte, ob das sogenennte OC-Zocken verboten sein soll oder nicht. Demgemäss schob der Richter - mangels Existenz einer greifenden Rechtsnorm - einfach einen anderen Paragraphen des STGB (nämlich den Glücksspielparagraphen) vor, um das Urteil - eindeutige Veruteilung wegen Teilnahme am Glücksspiel - "begründen" zu können.
Ein wirkliches Armutszeugnis für den SPIEGEL.
Wer sich über Glücksspiel informieren will sollte besser hier im DC-Forum lesen . Da erfährt man wirklich MEHR !
mondfahrer
p.s. hier noch der link zu dem vollständigen Manipulations-Artikel des SPIEGEL :
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,558462,00.html
@ ALLE !
Nicht zu fassen !
DER SPIEGEL hat eine dreiste Falschmeldung über Blondie´s Fall in die Welt gesetzt, obwohl Blondie´s Fall hier im DC-Forum zwei Jahre lang mitverfolgt wurde und am Schluss sogar das Urteil veröffenlicht wurde über diese an einer Roulettespielerin begangene juristische Grausamkeit.
Alle, die diesen hochinteressanten Thread gelesen haben, wissen es :
Blondie wurde wegen OC-Zockens strafrechtlich verurteilt .
In der Urteilsformel des AG Coburg ist das ohne jedes WENN und ABER schwarz auf weiss zu lesen !
Einige, die sich wirklich dafür interessierten, werden sich auch daran erinnern, dass sich das verurteilende Gericht nicht auf eine zutreffende Rechtsnorm berufen konnte, sondern dass mit diesem Urteil "etwas faul" war.
Und nun der Hammer :
Obwohl JEDER, der es möchte, schwarz auf weiss nachlesen kann, dass Blondie wegen OC-Zockens verurteilt wurde, wissen SPIEGEL-Leser WENIGER !
( Dieses "Nachrichten"-magazin wirbt für sich mit dem Spruch "SPIEGEL-Leser wissen mehr...)
Die Recherche des SPIEGEL war offenbar so mangelhaft - wenn man nicht unterstellen will, dass DER SPIEGEL absichtlich zu Manipulationszwecken wider besseres Wissen eine Falschmeldung verbreiten wollte - dass er entgegen dem Inhalt der völlig eindeutigen Urteilesformel im Urteil des Amtsgerichts Coburg, auf seiner HP wortwörtlich folgendes behauptete :
Zitat DER SPIEGEL :
In einem der wenigen bekannten Online-Glücksspielfälle, die vor einem deutschen Gericht landeten, wurde die Angeklagte gar nicht wegen des Glücksspielparagraphen verurteilt, sondern wegen versuchten Betrugs beim Erschleichen von Krediten zur Finanzierung ihrer Spielsucht. Interessantes Detail: Die Angeklagte soll 40.000 Dollar in Online-Kasinos erspielt und mehr als 120.000 Dollar verloren haben, wie die " Neue Presse Coburg" im vorigen Oktober berichtete. Soviel zum Schutz vor Spielsucht per Glücksspielmonopol.
(Zitat-Ende)
"Neue Presse Coburg" wurde in diesem Text verlinkt, so dass man die Falschmeldung des Provinzblattes "Neue Presse Coburg" erhält , das unzutreffenderweise über Blondies Fall das Gerücht in die Welt gesetzt hatte, Blondie sei arbeitslos und Hartz IV Empfängerin gewesen.
Statt dass DER SPIEGEL den schmutzigen Justiz-Skandal aufdeckt und erforscht warum der Richter Blondie willkürlich, d.h. ohne nachvollziehbare gesetzliche Legitimation strafrechtlich wegen angeblich verbotenen OC-Zockens verurteilte, setzt er eine zum Himmel stinkende Falschmeldung in die Welt, die jeder , der es möchte buchstäblich online SEHEN kann !
Wir erinnern uns : Als Blondie verurteilt wurde gab es den neuen Staatsvertrag, der das OC-Spiel "in Deutschland" regelt , noch nicht. Tausende zockten, weil niemand erkennen konnte, warum ohne Existenz einer greifenden Rechtsnorm
virtuelles Spiel im Ausland verboten sein sollte. Der Richter in Coburg wählte sich also gleichermassen selbst zum virtuellen Gesetzgeber, d.h. obwohl sich der reale Gesetzgeber zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht entschieden hatte, ob das sogenennte OC-Zocken verboten sein soll oder nicht. Demgemäss schob der Richter - mangels Existenz einer greifenden Rechtsnorm - einfach einen anderen Paragraphen des STGB (nämlich den Glücksspielparagraphen) vor, um das Urteil - eindeutige Veruteilung wegen Teilnahme am Glücksspiel - "begründen" zu können.
Ein wirkliches Armutszeugnis für den SPIEGEL.
Wer sich über Glücksspiel informieren will sollte besser hier im DC-Forum lesen . Da erfährt man wirklich MEHR !
mondfahrer
p.s. hier noch der link zu dem vollständigen Manipulations-Artikel des SPIEGEL :
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,558462,00.html