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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "DER SPIEGEL" verbreitet Roulette-Gerücht


mondfahrer
12.11.2008, 21:20
HU :wavey2: HU

@ ALLE !

Nicht zu fassen !

DER SPIEGEL hat eine dreiste Falschmeldung über Blondie´s Fall in die Welt gesetzt, obwohl Blondie´s Fall hier im DC-Forum zwei Jahre lang mitverfolgt wurde und am Schluss sogar das Urteil veröffenlicht wurde über diese an einer Roulettespielerin begangene juristische Grausamkeit.

Alle, die diesen hochinteressanten Thread gelesen haben, wissen es :

Blondie wurde wegen OC-Zockens strafrechtlich verurteilt .

In der Urteilsformel des AG Coburg ist das ohne jedes WENN und ABER schwarz auf weiss zu lesen !

Einige, die sich wirklich dafür interessierten, werden sich auch daran erinnern, dass sich das verurteilende Gericht nicht auf eine zutreffende Rechtsnorm berufen konnte, sondern dass mit diesem Urteil "etwas faul" war.

Und nun der Hammer :

Obwohl JEDER, der es möchte, schwarz auf weiss nachlesen kann, dass Blondie wegen OC-Zockens verurteilt wurde, wissen SPIEGEL-Leser WENIGER !
( Dieses "Nachrichten"-magazin wirbt für sich mit dem Spruch "SPIEGEL-Leser wissen mehr...)

Die Recherche des SPIEGEL war offenbar so mangelhaft - wenn man nicht unterstellen will, dass DER SPIEGEL absichtlich zu Manipulationszwecken wider besseres Wissen eine Falschmeldung verbreiten wollte - dass er entgegen dem Inhalt der völlig eindeutigen Urteilesformel im Urteil des Amtsgerichts Coburg, auf seiner HP wortwörtlich folgendes behauptete :

Zitat DER SPIEGEL :

In einem der wenigen bekannten Online-Glücksspielfälle, die vor einem deutschen Gericht landeten, wurde die Angeklagte gar nicht wegen des Glücksspielparagraphen verurteilt, sondern wegen versuchten Betrugs beim Erschleichen von Krediten zur Finanzierung ihrer Spielsucht. Interessantes Detail: Die Angeklagte soll 40.000 Dollar in Online-Kasinos erspielt und mehr als 120.000 Dollar verloren haben, wie die " Neue Presse Coburg" im vorigen Oktober berichtete. Soviel zum Schutz vor Spielsucht per Glücksspielmonopol.

(Zitat-Ende)

"Neue Presse Coburg" wurde in diesem Text verlinkt, so dass man die Falschmeldung des Provinzblattes "Neue Presse Coburg" erhält , das unzutreffenderweise über Blondies Fall das Gerücht in die Welt gesetzt hatte, Blondie sei arbeitslos und Hartz IV Empfängerin gewesen.

Statt dass DER SPIEGEL den schmutzigen Justiz-Skandal aufdeckt und erforscht warum der Richter Blondie willkürlich, d.h. ohne nachvollziehbare gesetzliche Legitimation strafrechtlich wegen angeblich verbotenen OC-Zockens verurteilte, setzt er eine zum Himmel stinkende Falschmeldung in die Welt, die jeder , der es möchte buchstäblich online SEHEN kann !

Wir erinnern uns : Als Blondie verurteilt wurde gab es den neuen Staatsvertrag, der das OC-Spiel "in Deutschland" regelt , noch nicht. Tausende zockten, weil niemand erkennen konnte, warum ohne Existenz einer greifenden Rechtsnorm
virtuelles Spiel im Ausland verboten sein sollte. Der Richter in Coburg wählte sich also gleichermassen selbst zum virtuellen Gesetzgeber, d.h. obwohl sich der reale Gesetzgeber zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht entschieden hatte, ob das sogenennte OC-Zocken verboten sein soll oder nicht. Demgemäss schob der Richter - mangels Existenz einer greifenden Rechtsnorm - einfach einen anderen Paragraphen des STGB (nämlich den Glücksspielparagraphen) vor, um das Urteil - eindeutige Veruteilung wegen Teilnahme am Glücksspiel - "begründen" zu können.

Ein wirkliches Armutszeugnis für den SPIEGEL.

Wer sich über Glücksspiel informieren will sollte besser hier im DC-Forum lesen . Da erfährt man wirklich MEHR !


mondfahrer


p.s. hier noch der link zu dem vollständigen Manipulations-Artikel des SPIEGEL :

https://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,558462,00.html

Ciro
20.11.2008, 15:29
@mondfahrer

Viele von Deinen Beiträgen sind lesenswert, vieles ist einfach nur kindlich. Sei es drum, ich kann ja darüber hinweg lesen.

Aber was mich ein wenig stört und dazu ein wenig ärgert, ist die Tatsache, dass Du in der Regel Namen und Nicks in babyhafter Manier verschlüsselst oder andeutest. Nur zwei Nicks, die haben es Dir offensichtlich angetan.

Einer davon ist der Nick einer netten Kollegin, die viel für dieses Forum tut. Alles was Du schreibst mag wahr sein. Unsere Kollegin hat sich selbst geoutet und uns an Ihrem Schicksal teilhaben lassen. Aber sie hat es beim besten Willen nicht verdient, dass man die Geschichte immer wieder aufwärmt und ihr namentlich aufs Butterbrot schmiert.

Natürlich weiss ich, dass bei entsprechender Geduld alle Infos in den Tiefen des Boards gefunden werden können. Aber ich empfinde es völlig unnötig diesen Nick unendliche Male in den neuen Berichten zu portieren, das grenzt an eine billige Verhetzung, jedenfalls in meinen Augen.

Vielleicht kannst Du Dich meiner Meinung anschliessen und in Zukunft rücksichtsvoller agieren. Vielleicht aber kannst Du das nicht nachvollziehen, dann wirst Du weiter machen wie bisher. Wäre schade und würde Dich in meinen Augen irgendwie disqualifizieren.

Ciro

dania1a
20.11.2008, 16:06
Stark

Carlo
20.11.2008, 19:44
Hallo Ciro!

Da erwartest Du vermutlich zu viel...

carlo :lol:

Scoubidou
20.11.2008, 20:19
Hey @mondhaha,

kennst du the Planet of the Apes mit Charlton Heston ?

Bist du Cornelius ?? :monkey:

Scoop-bidou

mondfahrer
20.11.2008, 23:14
hu :wavey2: hu ciro !

Es ging mir darum, mit Hilfe eines eigenen, deutlich sichtbaren Threads , dem Betreiber des THG zuvorzukommen, weil die Gelegenheit gerade günstig dafür war, ihm im VORHINEIN den Wind aus den Segeln zu nehmen bei seinen Versuchen den Ruf der netten Kollegin zu schädigen. Eine "Impfung" gegen weitere Rufschädigung sozusagen solange er das nächste Virus noch nicht in Umlauf gebracht hat.

Ich "verstehe" zwar Deine Sichtweise, jedoch erfüllte diese meine Aktion(hauptsächlich) diesen genannten Zweck, der für die nette Kollegin nur vorteilhaft sein kann ( sonst hätte ich es nämlich gelassen).

Die Beleuchtung des anderen Aspekts wäre im Vorratsdatenspeicherungs-Thread besser aufgehoben ( wo er bisher noch nicht zur Sprache kam, was aber noch nachgeholt werden sollte ...)

Was Dir vermutlich entgangen ist, war, dass vor ca. 2-3 Wochen im THG eine ganz neue, ekelhafte Art von öffentlichem Cyber-Stalking begonnen worden war, speziell gegen die nette Kollegin gerichtet , wobei ich einer Fortsetzung dieses Cyber-Stalking entgegenwirken wollte .

Glücklicherweise ist das THG seit ca. 2 Wochen geschlossen, jedoch muss man damit rechnen, dass bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit das Cyber-Stalking gegen die nette Kollegin sofort wieder fortgesetz wird, es sei denn Methodikus sieht ein, dass er durchschaut wurde, und lässt es deswegen sein .


Deswegen also hier nochmal ganz deutlich die simplen Fakten, die NACHWEISBAR sind :

1.

die nette Kollegin war und ist keine Hartz IV-Empfängerin

2.

die nette Kollegin wurde nicht zu Recht verurteilt, sondern dies scheint nur so.

Der Grund für die gesetzlich nicht erlaubte Verurteilung der netten Kollegin war ein rechtswissenschaftlicher Fehler des Gerichts.

Beispiel für einen "rechtswissenschaftliche Fehler" : Wenn der Richter spinnt und deswegen zum Beispiel meint, dass jeder Deutsche, der sich ein Auto gekauft hat , ein Straftäter ist und daraus schliesst, dass die Angeklagte, die gestanden hat, sich ein Auto gekauft zu haben, zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu verurteilen sei.

3.

Die Aussage im SPIEGEL über die nette Kollegin ist nachweisbar falsch, also hat der SPIEGEL mangelhaft recherchiert und es ist eben in diesem Falle DER SPIEGEL auch nicht glaubwürdig, ganz egal, wie oft er sonst glaubwürdig sein sollte.
In diesem Falle ist "Wahrscheinlichkeistsdenken" keine geeignete Methode, um
bei der Wahrheitsfindung erfolgreich zu sein sondern nur die empirische methode führt zum Erfolg.




mondfahrer


p.s. ich habe den "Namen" der netten Kollegin editiert, weiss aber nicht, ob es für sie nicht vorteilhafter wäre, wenn in einem entlastenden Beitrag ihr name erwähnt wäre, damit auch entlastende Beiträge bei Google gefunden werden können, also nicht nur die vorsätzlich rufschädigenden Beiträge aus dem THG.

cybershark
20.11.2008, 23:17
@mondfahrer,

dann verklag doch den "SPIEGEL"!

CYBERSHARK

mondfahrer
20.11.2008, 23:38
hu :wavey2: hu cybershark !

@mondfahrer,

dann verklag doch den "SPIEGEL"!

CYBERSHARK

sowas kann in DE leider nur das Opfer selber - und ich bin eben hier nicht das Opfer, sondern die nette Kollegin ist es . Es ist eine allgemeine Erfahrung, dass Opfern irgendwann einfach "nicht mehr kämpfen wollen", z.B. weil es ganz einfach anstrengend ist und Kräfte verzehrt, die man anders sinnvoller einsetzen kann.

Man kann übrigens auch nicht FÜR ANDERE Verfassungsbeschwerde erheben sondern nur für sich selbst und wenn man unmittelbar betroffen ist ( d.h. entweder man erledigt das selbst oder man nimmt sich einen Anwalt), der es einem erledigt.)

Eine ähnliche Situation gibt es auch auf anderen Gebieten : Wenn man z.B. die aktuelle Organentnahme bei einem anderen Bürger auf Grund des Organtransplantationsgesetzes für verfassungswidrig hält und sie das auch ist, dann kann man den anderen Bürger nicht durch eine Klage / einen Eilantrag "retten" sondern er und andere werden einfach ausgeschlachtet, egal ob das verfassungswidrig ist oder nicht . Ähnlich verhält es sich in anderen Situationen, z.B. was das Abschalten der Geräte in einer Intensivstation betrifft, deren Einschaltung notwendig ist um den Patienten am Leben zu erhalten. Wenn da Rechtsfehler gemacht wurden, kann das den Patienten unter gewissen Bedingungen das Leben kosten, und es gibt keine juristische Möglichkeit, um die Tötung zu stoppen.


mondfahrer

cybershark
21.11.2008, 00:05
Originally posted by mondfahrer@21.11.2008 - 00:38
hu :wavey2: hu cybershark !

@mondfahrer,

dann verklag doch den "SPIEGEL"!

CYBERSHARK


Eine ähnliche Situation gibt es auch auf anderen Gebieten : Wenn man z.B. die aktuelle Organentnahme bei einem anderen Bürger auf Grund des Organtransplantationsgesetzes für verfassungswidrig hält und sie das auch ist, dann kann man den anderen Bürger nicht durch eine Klage / einen Eilantrag "retten" sondern er und andere werden einfach ausgeschlachtet, egal ob das verfassungswidrig ist oder nicht . Ähnlich verhält es sich in anderen Situationen, z.B. was das Abschalten der Geräte in einer Intensivstation betrifft, deren Einschaltung notwendig ist um den Patienten am Leben zu erhalten. Wenn da Rechtsfehler gemacht wurden, kann das den Patienten unter gewissen Bedingungen das Leben kosten, und es gibt keine juristische Möglichkeit, um die Tötung zu stoppen.


mondfahrer
@mondfahrer,

tot ist tot,

und was hernach mit Dir, der Du dann tot bist, passiert, das merkst Du eh nicht mehr.

Daher erübrigen sich weitere Aussagen dazu.
Lass sie doch alle machen , was sie wollen.
CYBERSHARK

mondfahrer
21.11.2008, 01:07
hu :wavey2: hu cybershark ,

lassen wir das Thema hier, denn es geht hier, in einem Rouletteforum, nur um die juristische Logig, d.h. darum, wie man durch Erfinden von Begriffen eine Scheinwelt erschaffen kann. In dem Beispiel ging es natürlich um die Möglichkeit sich ein "Recht" auf Organentnahme an einem Lebenden zu verschaffen, indem der Lebende einfach für tot erklärt wird ohne es wirklich zu sein. Wenn er hingegen wirklich tot ist, hast Du natürlich recht. In der Juristerei beruht aber vieles auf Illusion, d.h. oft ist das, was man zum Beispiel in einem Urteil als "Tatbestand" liest, nicht real sondern erfunden, wird aber juristisch so behandelt als wäre es wahr.


mondfahrer

Ciro
21.11.2008, 06:59
@mondfahrer

Danke!

Ciro