David Cooper
10.09.2004, 19:06
AK warnt vor Internetcasinos
Teilnahme an ausländischen Glücksspielen verboten, wenn von Österreich aus Einsätze geleistet werden - Strafen bis zu 7.500 Euro - Finanzministerium eingeschaltet
Wien (OTS) - "Viele Konsumenten haben in den letzten Wochen einen persönlich adressierten Brief ohne Absender erhalten, in dem steuerfreies Bargeld unter casino-club.com versprochen wird", sagt AK Expertin Ulrike Ginner. Der Casino-Club ist laut dessen Angaben von der Regierung von Curacao auf den Niederländischen Antillen zugelassen. "Es ist verboten, bei ausländischen Glücksspielen mitzutun, wenn vom Inland aus Einsätze getätigt werden. Daher: Finger weg - es drohen Strafen bis zu 7.500 Euro", warnt Ginner. Die AK hat bereits das Finanzministerium zur Prüfung aufgefordert.
Das Schreiben, das in den letzten Wochen in den Briefkästen vieler KonsumentInnen landete, verspricht steuerfreies Bargeld aus einem
Internetcasino. "Unter der Adresse casino-club.com kann Gratis-Casino-Software heruntergeladen werden, mit der Spiele ohne Geldeinsatz abgewickelt werden können", weiß Ginner. Es kann aber auch gleichzeitig ein Casino-Club-Konto eröffnet werden. Dazu gibt es 25 Euro als Begrüßungsgeschenk zusammen mit der ersten Einzahlung. Bei Spielen wie Roulette, Black Jack, Poker und Baccara kann viel steuerfreies Bargeld gewonnen werden.
Der Casino-Club ist gemäß Angaben der Betreiber durch die Regierung von Curacao auf den niederländischen Antillen staatlich lizenziert, der Server ist ebenfalls dort registriert. Weitere Recherchen der AK ergaben, dass auch in Deutschland Ansprechpersonen zu finden sind.
"In Österreich besteht nach wie vor ein gesetzliches Glücksspielmonopol", sagt Ginner. Glücksspiele dürfen nur von konzessionierten Unternehmen durchgeführt werden, wobei sie ihren Sitz im Inland haben müssen. Und auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen ist verboten, wenn die erforderlichen Spieleinsätze vom Inland aus geleistet werden. Seit Ende 2003 ist auch die Bewerbung von ausländischen Glücksspielen strafbar. Das bedeutet, dass in Medien nicht für ausländische Gewinspiele geworben werden darf, deshalb ist der Casino-Club offensichtlich auf das Direktmailing ausgewichen. Die AK hat bereits das Finanzministerium über den Casinoclub informiert und ersucht, die Angelegenheit zu überprüfen und allenfalls ein Strafverfahren einzuleiten.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
Teilnahme an ausländischen Glücksspielen verboten, wenn von Österreich aus Einsätze geleistet werden - Strafen bis zu 7.500 Euro - Finanzministerium eingeschaltet
Wien (OTS) - "Viele Konsumenten haben in den letzten Wochen einen persönlich adressierten Brief ohne Absender erhalten, in dem steuerfreies Bargeld unter casino-club.com versprochen wird", sagt AK Expertin Ulrike Ginner. Der Casino-Club ist laut dessen Angaben von der Regierung von Curacao auf den Niederländischen Antillen zugelassen. "Es ist verboten, bei ausländischen Glücksspielen mitzutun, wenn vom Inland aus Einsätze getätigt werden. Daher: Finger weg - es drohen Strafen bis zu 7.500 Euro", warnt Ginner. Die AK hat bereits das Finanzministerium zur Prüfung aufgefordert.
Das Schreiben, das in den letzten Wochen in den Briefkästen vieler KonsumentInnen landete, verspricht steuerfreies Bargeld aus einem
Internetcasino. "Unter der Adresse casino-club.com kann Gratis-Casino-Software heruntergeladen werden, mit der Spiele ohne Geldeinsatz abgewickelt werden können", weiß Ginner. Es kann aber auch gleichzeitig ein Casino-Club-Konto eröffnet werden. Dazu gibt es 25 Euro als Begrüßungsgeschenk zusammen mit der ersten Einzahlung. Bei Spielen wie Roulette, Black Jack, Poker und Baccara kann viel steuerfreies Bargeld gewonnen werden.
Der Casino-Club ist gemäß Angaben der Betreiber durch die Regierung von Curacao auf den niederländischen Antillen staatlich lizenziert, der Server ist ebenfalls dort registriert. Weitere Recherchen der AK ergaben, dass auch in Deutschland Ansprechpersonen zu finden sind.
"In Österreich besteht nach wie vor ein gesetzliches Glücksspielmonopol", sagt Ginner. Glücksspiele dürfen nur von konzessionierten Unternehmen durchgeführt werden, wobei sie ihren Sitz im Inland haben müssen. Und auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen ist verboten, wenn die erforderlichen Spieleinsätze vom Inland aus geleistet werden. Seit Ende 2003 ist auch die Bewerbung von ausländischen Glücksspielen strafbar. Das bedeutet, dass in Medien nicht für ausländische Gewinspiele geworben werden darf, deshalb ist der Casino-Club offensichtlich auf das Direktmailing ausgewichen. Die AK hat bereits das Finanzministerium über den Casinoclub informiert und ersucht, die Angelegenheit zu überprüfen und allenfalls ein Strafverfahren einzuleiten.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at